Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten verkaufen? Dann gibt es einige Besonderheiten zu beachten – von der Spekulationssteuer bis zur Erbengemeinschaft.
Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien
Die gute Nachricht:
Bei geerbten Immobilien startet die 10-Jahres-Spekulationsfrist nicht neu. Es zählt der ursprüngliche Kaufzeitpunkt des Erblassers!
Beispiel:
- Erblasser kaufte 2012
- Sie erben 2024
- Sie verkaufen 2025
- → Steuerfrei, da mehr als 10 Jahre seit Kauf
Achtung: Hat der Erblasser die Immobilie selbst geerbt oder geschenkt bekommen, kann die Frist noch weiter zurückreichen!
Erbschaftssteuer
Zusätzlich zur eventuellen Spekulationssteuer kann Erbschaftssteuer anfallen:
Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 EUR
- Kinder: 400.000 EUR pro Kind
- Enkel: 200.000 EUR
- Geschwister/Neffen/Nichten: 20.000 EUR
Ausnahme Familienheim:
Selbst genutztes Familienheim kann steuerfrei vererbt werden, wenn:
- Der Erbe selbst einzieht
- Mindestens 10 Jahre dort wohnt
- Wohnfläche max. 200 m² (für Kinder)
Erbengemeinschaft
Erben mehrere Personen, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Für den Verkauf bedeutet das:
- Alle müssen zustimmen – ein Erbe kann den Verkauf blockieren
- Gemeinsame Entscheidungen über Preis und Käufer
- Erbauseinandersetzung nötig, wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen will
Wenn es Streit gibt:
- Mediation durch neutralen Dritten
- Ein Erbe kauft die anderen aus
- Als letztes Mittel: Teilungsversteigerung
Praktische Schritte zum Verkauf
- Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht)
- Grundbuch berichtigen (Erben eintragen)
- Immobilie bewerten lassen
- Einigung in der Erbengemeinschaft
- Verkauf durchführen
Tipp: Komplexe Erbfälle sollten Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht und einem Steuerberater besprechen, um teure Fehler zu vermeiden.
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