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Geerbte Immobilie verkaufen: Steuern, Fristen, Fallstricke

Steuern9 Min. LesezeitAktualisiert: 1.12.2024

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten verkaufen? Dann gibt es einige Besonderheiten zu beachten – von der Spekulationssteuer bis zur Erbengemeinschaft.

Spekulationssteuer bei geerbten Immobilien

Die gute Nachricht:

Bei geerbten Immobilien startet die 10-Jahres-Spekulationsfrist nicht neu. Es zählt der ursprüngliche Kaufzeitpunkt des Erblassers!

Beispiel:

  • Erblasser kaufte 2012
  • Sie erben 2024
  • Sie verkaufen 2025
  • Steuerfrei, da mehr als 10 Jahre seit Kauf

Achtung: Hat der Erblasser die Immobilie selbst geerbt oder geschenkt bekommen, kann die Frist noch weiter zurückreichen!

Erbschaftssteuer

Zusätzlich zur eventuellen Spekulationssteuer kann Erbschaftssteuer anfallen:

Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 EUR
  • Kinder: 400.000 EUR pro Kind
  • Enkel: 200.000 EUR
  • Geschwister/Neffen/Nichten: 20.000 EUR

Ausnahme Familienheim:

Selbst genutztes Familienheim kann steuerfrei vererbt werden, wenn:

  • Der Erbe selbst einzieht
  • Mindestens 10 Jahre dort wohnt
  • Wohnfläche max. 200 m² (für Kinder)

Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Für den Verkauf bedeutet das:

  • Alle müssen zustimmen – ein Erbe kann den Verkauf blockieren
  • Gemeinsame Entscheidungen über Preis und Käufer
  • Erbauseinandersetzung nötig, wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen will

Wenn es Streit gibt:

  • Mediation durch neutralen Dritten
  • Ein Erbe kauft die anderen aus
  • Als letztes Mittel: Teilungsversteigerung

Praktische Schritte zum Verkauf

  1. Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht)
  2. Grundbuch berichtigen (Erben eintragen)
  3. Immobilie bewerten lassen
  4. Einigung in der Erbengemeinschaft
  5. Verkauf durchführen

Tipp: Komplexe Erbfälle sollten Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht und einem Steuerberater besprechen, um teure Fehler zu vermeiden.

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