Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf Pflicht. Fehlt er oder wird er nicht vorgelegt, drohen Bußgelder bis 15.000 EUR. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient). Er gibt potenziellen Käufern Auskunft über die zu erwartenden Heizkosten.
Zwei Arten: Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis
- Basiert auf tatsächlichem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
- Günstiger (50-100 EUR)
- Abhängig vom Nutzerverhalten
Bedarfsausweis
- Basiert auf technischer Analyse des Gebäudes
- Teurer (300-500 EUR)
- Nutzerunabhängig, daher aussagekräftiger
Pflicht zum Bedarfsausweis: Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und nicht saniert sind.
Ihre Pflichten als Verkäufer
- Bei Inseraten: Energiekennwerte müssen angegeben werden
- Bei Besichtigungen: Energieausweis vorlegen oder aushängen
- Beim Verkauf: Original oder Kopie an Käufer übergeben
Was muss im Inserat stehen?
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Energieverbrauchskennwert oder Endenergiebedarf
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
- Wesentlicher Energieträger (Öl, Gas, Strom, etc.)
- Baujahr des Gebäudes
Bußgelder bei Verstößen
- Kein Energieausweis vorhanden: bis 15.000 EUR
- Keine Angaben im Inserat: bis 15.000 EUR
- Keine Vorlage bei Besichtigung: bis 15.000 EUR
Gültigkeit: Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum!
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