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Kaufvertrag Immobilie: Was muss drin stehen?

Recht8 Min. LesezeitAktualisiert: 25.11.2024

Der Kaufvertrag ist das Herzstück des Immobilienverkaufs. Er muss notariell beurkundet werden und regelt alle Details der Transaktion. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

Pflichtbestandteile des Kaufvertrags

1. Vertragsparteien

  • Vollständige Namen und Anschriften
  • Geburtsdaten
  • Familienstand (relevant für Güterstand)

2. Kaufgegenstand

  • Genaue Bezeichnung der Immobilie
  • Grundbuchdaten (Blatt, Flurstück)
  • Größe und Lage
  • Mitverkaufte Gegenstände (Einbauküche etc.)

3. Kaufpreis und Zahlung

  • Höhe des Kaufpreises
  • Zahlungsmodalitäten
  • Fälligkeitsvoraussetzungen
  • Bankverbindung

4. Übergabe

  • Übergabetermin
  • Zustand bei Übergabe
  • Schlüssel und Unterlagen

Wichtige Klauseln

Haftungsausschluss

Üblich ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung ("gekauft wie gesehen"). Das bedeutet:

  • Verkäufer haftet nicht für offene Mängel
  • Aber: Arglistig verschwiegene Mängel sind nicht ausgeschlossen!

Wichtig: Verschweigen Sie niemals bekannte Mängel! Sie haften auch nach Jahren noch für arglistige Täuschung.

Auflassungsvormerkung

Schützt den Käufer vor Doppelverkauf oder Belastung der Immobilie nach Vertragsschluss.

Finanzierungsvorbehalt

Ermöglicht dem Käufer Rücktritt, falls die Finanzierung nicht klappt. Als Verkäufer: Achten Sie auf eine kurze Frist (max. 4-6 Wochen).

Was der Notar prüft

  • Identität der Vertragsparteien
  • Geschäftsfähigkeit
  • Grundbucheinträge (Lasten, Beschränkungen)
  • Vollständigkeit des Vertrags

Nach der Beurkundung

  1. Auflassungsvormerkung wird eingetragen
  2. Fälligkeitsmitteilung des Notars (wenn alle Voraussetzungen erfüllt)
  3. Kaufpreiszahlung durch den Käufer
  4. Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  5. Übergabe der Immobilie

Tipp: Lesen Sie den Vertragsentwurf vor dem Notartermin sorgfältig durch. Bei Unklarheiten fragen Sie den Notar – das ist seine Aufgabe!

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