Beim Immobilienverkauf fallen immer Notarkosten an – der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Doch wer zahlt was? Und wie hoch sind die Kosten?
Warum ist der Notar Pflicht?
In Deutschland muss jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Der Notar:
- Erstellt den Kaufvertrag
- Prüft die Rechtmäßigkeit
- Beurkundet den Vertrag
- Wickelt die Eigentumsumschreibung ab
- Sorgt für die Grundbucheintragung
Wie hoch sind die Kosten?
Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis:
Faustregel: Ca. 1,5-2% des Kaufpreises
- Notargebühren: ca. 1-1,5%
- Grundbuchgebühren: ca. 0,5%
Beispielrechnung (Kaufpreis 400.000 EUR):
- Beurkundung Kaufvertrag: ca. 1.800 EUR
- Vollzug des Geschäfts: ca. 450 EUR
- Betreuungstätigkeit: ca. 900 EUR
- Grundbucheintragungen: ca. 1.500 EUR
- Gesamt: ca. 6.000-7.000 EUR
Wer zahlt die Notarkosten?
Übliche Regelung: Der Käufer trägt die Notar- und Grundbuchkosten. Dies ist Standard und im Kaufvertrag so festgehalten.
Der Verkäufer zahlt in der Regel nur für:
- Löschung von Grundschulden (ca. 0,2% der Grundschuld)
- Ggf. Löschung von Wohnrechten oder Lasten
Was der Notar im Detail macht
- Kaufvertragserstellung: Nach Ihren Vorgaben
- Beurkundungstermin: Verlesen und Unterschrift
- Fälligkeitsmitteilung: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Auflassungsvormerkung: Schutz des Käufers im Grundbuch
- Eigentumsumschreibung: Nach Kaufpreiszahlung
Tipp: Klären Sie vor dem Notartermin alle offenen Fragen. Änderungen am Vertrag nach der Beurkundung verursachen zusätzliche Kosten!
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